Der richtige Versicherungsschutz für Autos bei Unwetterschäden

Die Zahl gravierender Unwetterereignisse hat in Deutschland innerhalb der letzten zehn Jahre deutlich zugenommen. Mit dem Orkantief „Kyrill“ begann Anfang 2007 eine bis heute ununterbrochene Serie von Unwetterereignissen, die sich bis zur Unwetterfront „Ela“ im Jahre 2014 fortsetzt. Auch 2015 und 2016 kam es zu zahlreichen Unwetterschäden, wobei besonders Hagelschauer, Stürme, und Überschwemmungen zu zahlreichen Fahrzeugschäden geführt haben. Daher ist ein Versicherungsschutz unverzichtbar, der alle aus Unwetterereignissen resultierenden Fahrzeugschäden umfassend abdeckt.

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Der optimale Versicherungsschutz für euer Fahrzeug

Da der Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung nur für selbstverursachte Personen- und Sachschäden an fremden Rechtsgütern gilt, ist eine Teilkaskoversicherung unverzichtbar, die einen umfassender Deckungsschutz bei allen Fahrzeugschäden gewährleistet, die auf einer unmittelbaren Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung beruhen. Die Teilkaskoversicherung trägt die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrzeugkarosserie, insbesondere für die Beseitigung entstandener Hageldellen und für die Entfernung von überflutungsbedingten Wasserschäden. Auch unwetterverursachte Glasschäden sind abgedeckt.
Eine Vollkaskoversicherung schließt in der Regel den Deckungsumfang einer Teilkaskoversicherung an, sodass sich bei der Regulierung von Unwetterschäden keine Unterschiede ergeben. Die Teilkaskoversicherungstarife der meisten Versicherungsunternehmen sehen in der Regel keine Rückstufung im Schadensfall vor. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei der Schadensregulierung in Abzug gebracht. Einige Versicherer sehen einen Neuwertersatz bis zu 12 oder 24 Monaten ab Erstzulassung des Fahrzeugs vor oder verzichten auf die Einwendung der grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. Dieser Einwand kann auch bei Unwetterschäden relevant werden, wenn beispielsweise ein Autofahrer in eine erkennbar überflutete Unterführung oder Tiefgarage einfährt.

Was tun im Schadensfall?

Ist ein unwetterbedingter Versicherungsfall eingetreten, gilt es, möglichst sofort eine Schadensmeldung beim zuständigen Versicherer einzureichen und Beweise zu sichern. Polizeiliche oder sonstige behördliche Feststellungsprotokolle, Fotos des beschädigten Fahrzeugs und die Namhaftmachung von Zeugen sind die besten Beweismittel. Der Versicherer wird meist einen eigenen Gutachter mit der Besichtigung des Fahrzeugs und der Kalkulation der Reparaturkosten beauftragen. Kann über die Höhe des Schadensbeseitigungsaufwands oder das Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens keine Einigung erzielt werden, ist es sinnvoll, einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

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Moderne Reparaturverfahren

Sind „nur“ hagelbedingte Dellen im Fahrzeugblech zu beseitigen, finden oft moderne Smart-Repair-Techniken Anwendung. Dabei werden die Dellen von der Rückseite des Blechs aus mit speziellen Hebeln oder Hämmern herausgedrückt. Alternativ kommt der Einsatz von Heißklebern in Betracht, mit denen eine Zugöse in die Delle geklebt wird, an der diese dann vorsichtig herausgezogen wird. Solche Techniken müssen zur vollständigen Schadensbeseitigung führen.